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Ab 01.07.2022 werden bei Vorliegen einer psychischen Symptomatik die Kosten für eine ambulante psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen. Hierfür bitten Sie Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin, eine Anordnung mit folgendem Formular auszustellen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf diesem Merkblatt.

Verpasste oder weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagte Sitzungen werden privat verrechnet.